Source Code

Xiaomi verkauft das Mi A1 nun seit September 2017 im Android One Programm von Google. Mit dem Verkaufsstart wurde von Xiaomi das Android 8 Update noch für 2017 versprochen. Als das Jahresende näher kam wurden die Rufe der Community nach dem versprochenen Update lauter. Der Rollout begann dann noch kurz vor dem Jahreswechsel. Ich hatte gehofft es kommt etwas schneller aber soweit kein Drama und in Ordnung. Es handelt sich dabei um ein Feature Update zu dem Xiaomi sich im Rahmen des Android One Programm zwar verpflichtet, aber dennoch recht frei entscheiden kann wann ein Update ausgerollt wird.

Nun zum eigentlichen Thema mit dem sich die Open Source Community in den letzten Monaten stärker beschäftig hat. Nämlich die Tatsache das Xiaomi sich extrem viel Zeit für die Offenlegung der Kenerlsourcen lässt. Da der Kernel unter GPLv2 lizenziert ist hat Xiaomi, so wie alle anderen Android Smartphone Produzenten (Samsung, Huawei, etc.), die Pflicht den Kernel Source Code offenzulegen. Bei den letzten Modellen Mi 5 (2016) und Mi 6 (2017) hat es ca. 6 Monate gedauert, ein absolut inakzeptabler Zeitraum.

Bezüglich des Mi A1 hat die Community in den letzten Wochen auf allen Kanälen (Blogs, Twitter, Foren, etc.) Druck auf Xiaomi ausgeübt und auf den Misstand hingewiesen. Scheinbar erfolgreich, am 28.01.2018 war es soweit die Kernel Sourcen wurden auf github veröffentlicht. Also nach etwa viereinhalb Monaten, immer noch viel zu spät.

Warum ist es der Community so wichtig, dass die Kernel Sourcen offengelgt werden?

Zum einen ist es ohne die Kernel Sourcen schlichtweg nicht möglich alternative ROMs für das Mi A1 zu bauen und zum anderen geht es ums Prinzip, da es einen rechtlichen Verstoß gegen die GPLv2 Lizenz darstellt.

Warum klagt keiner, wenn es doch ein offensichtlicher Rechtsbruch ist?

Xiaomi hat in dieser Hinsicht eine komfortable Position. Sie verkaufen weltweit Smartphones und sind seit der Gründung 2010 in 7 Jahren zur fünftgrößten Smartphone Marke der Welt gewachsen. Xiaomi ist als chinesisches Unternehmen in nur wenigen anderen Ländern, laut Xiaomi Webseite in Asia-Pacific, India and Brazil, in Form von einer Niederlassung oder ähnlichem offiziell aktiv. Somit müsste zum Beispiel die Free Software Foundation Europe (FSFE) in Bejing (China) am Hauptsitz von Xiaomi klagen. Da das chinesische Recht in Hinsicht auf geistiges Eigentum nicht so klar geregelt ist wie in den USA oder Europa, wohl ein müßiger und nicht sehr aussichtsreicher Weg.

Dazu kommt das Xiaomi sich der Veröffentlichung der Kernel Sourcen nicht komplett verweigert. Sie lassen sich “nur” Monate dafür Zeit. Ein Rechtsstreit würde vermutlich nicht schneller zu einem sinnvollen Ergebnis, der früheren Veröffentlichung der Sourcen, führen.

Was sagt eigentlich Google dazu?

Nichts. Etwas verwunderlich erscheint das Google sich zu dem Thema trotz (oder vielleicht wegen?) der Kooperation im Rahmen von Android One dazu nicht öffentlich geäußert hat.

Fazit

Es freut mich zu sehen, dass die Community die Einhaltung der GPLv2 und dem Open Source Gedanken damit stärkt und verbreitet. Es lohnt sich für diese Grundprinzipien offener und freier Software zu kämpfen.

Ich hoffe das wird Xiaomi nachhaltig dazu bewegen in Zukunft die Kernel Source für ihre Smartphones zeitnah zu veröffentlichen.

Leider sind Verstöße gegen die GPL Lizenz immer wieder Thema, im Android Markt sind in der Vergangenheit auch andere Hersteller negativ aufgefallen. Auf der Seite http://gpl-violations.org/news erhält man einen ganz guten Überblick über bekannte Verstöße und Verfahren der vergangenen Jahre und kann feststellen das hier nicht nur chinesische Anbieter in der Kritik standen. Leider scheint die Seite seit 2016 nicht mehr aktualisiert zu werden.

Ganz nebenbei zeigt sich hier ein Trend der sich meiner Meinung nach in den nächsten Jahren verstärken wird. Chinesische Unternehmen wie Xiaomi produzieren Waren, in guter Qualität und mit den nötigen Zertifikaten und verkaufen diese direkt, beziehungsweise über chinesische Internetplattformen wie Alibaba Express, Gearbest und viele mehr in die ganze Welt ohne in den jeweiligen Ländern Niederlassungen zu betreiben. Rechtlich kaum erreichbar, zumindest nicht nach unseren Vorstellungen, egal ob Käuferrecht oder Lizenzrecht.

Quellen: